AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von „Hochzeitscoach Daniel Koch“, vertreten durch Daniel Koch (Inhaber). Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung. Die Vertragspartner werden nachfolgend als Kunden, „Hochzeitscoach Daniel Koch“, als Hochzeitscoach bezeichnet.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden und dem Hochzeitscoach geschlossen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabsprachen sind nur gültig, soweit der Hochzeitscoach sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

2 Angebot / Leistungsumfang
Angebote vom Hochzeitscoach an den Kunden sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten erklärt der Kunde sich in jedem Fall mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Die digitalen Produkte werden über www.digistore24.com verkauft. Bezüglich der Zahlung und Auslieferung der digitalen Produkte gelten deren AGB.
Das Rechnungs- und Mahnwesen der dort aufgeführten Produkte laufen über diesen Anbieter.
Dies betrifft folgende vier Produkte:
„Hochzeitsplanung für Anfänger“, Mitgliederbereich (als Einzelprodukt)
BASIC Hochzeits Coaching (in Kombination mit dem  Digitalprodukt „Hochzeitsplanung für Anfänger“)
PREMIUM Hochzeits Coaching (in Kombination mit dem  Digitalprodukt „Hochzeitsplanung für Anfänger“)
DELUXE Hochzeits Coaching (in Kombination mit dem  Digitalprodukt „Hochzeitsplanung für Anfänger“)

Für Art und Umfang der vom Hochzeitscoach zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich die mit dem Kunden getroffene vertragliche Vereinbarung gemäß dem Angebot und diesen AGB maßgeblich. 

Das Vertragsverhältnis umfasst, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, jeweils Beratung und Coaching für eine Hochzeitsfeier.

Vertrags- bzw. Angebotsänderungen nach Vertrags- bzw. Angebotsunterzeichnung haben nur Gültigkeit, wenn sie in Schriftform von beide unterzeichnet abgegeben werden.

3 Preise 
Die vom Hochzeitscoach zu erbringenden Leistungen werden je nach Vereinbarung zu einem Pauschalpreis (bei sogenannten Bundles) oder nach Einzelleistungen berechnet. Dafür gelten die auf der Website www.hochzeitscoach.de/angebot aufgeführten Preise.

Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden, sowie erst während der vom Hochzeitscoach durchgeführten Leistungen als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen, müssen zusätzlich vergütet werden. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

Der Hochzeitscoach kalkuliert seine Leistungen pauschal, wofür der zur Leistungserbringung erforderliche Arbeitsaufwand zugrunde gelegt wird. Das Kennenlerngespräch à 15 Minuten ist hierbei immer kostenfrei.

Für alle vom Hochzeitscoach zu erbringenden Leistungen, die über die im Vertrag fixierten hinausgehen, werden 80,00 EUR pro 45 Minuten berechnet.

4 Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Vertrag festgelegten Zahlungsmodalitäten. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Hochzeitscoach sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. 

Rechnungsforderungen sind vom Kunden während eines Verzugs mit 5,0% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer, in Form einer schriftlichen Mahnung gesetzten Frist, ist der Hochzeitscoach zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle dieses Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, dem Hochzeitscoach Schadensersatz aufgrund von Nichterfüllung zu leisten.

Eine Aufrechnung seitens des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn sie wurden rechtskräftig festgestellt, vom Hochzeitscoach anerkannt oder nicht bestritten.

Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5 Kündigung und Rücktritt
Sollte die Durchführung der geplanten Veranstaltung nicht stattfinden, entbindet dies den Kunden nicht von der Zahlung der vom Hochzeitscoach geleisteten Coachings, Beratungen und Planung.  

Des Weiteren ist die Kündigung des vorliegenden Vertrages für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Als solche Gründe gelten z.B.:

Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des jeweiligen Vertragspartners

Eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch die andere Partei, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht unterlassen wird und somit eine weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar werden lässt

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Dienstleistungen, die der Hochzeitscoach bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits erbracht hat, müssen vertragsgemäß vergütet werden. Auch Aufwendungen, die der Hochzeitscoach im Hinblick auf das Event bereits getätigt hat, sind zu vergüten.

6 Beanstandung und Mängel
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich ab Leistungserbringung bzw. Lieferung schriftlich gegenüber dem Hochzeitscoach zu beanstanden. Dies gilt insbesondere bei mangelhaften Einzelleistungen der vom Hochzeitscoach angebotenen Gesamtleistung. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Kunden hergeleitet werden.

Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Hochzeitscoach ist jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.

Ist die Nacherfüllung, nach zwei vergeblichen Versuchen, fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder den Rücktritt erklären. Der Rücktritt des Kunden vom Gesamtvertrag ist jedoch nur zulässig, wenn die Pflichtverletzung des Hochzeitscoachs erheblich ist. Es gilt im Übrigen § 5 dieser AGB.

7 Haftung
Der Hochzeitscoach haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdeten Weise verursacht wurde, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner im Rahmen der zu organisierenden Veranstaltung zugefügt werden, haftet der Hochzeitscoach nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Hochzeitscoach im Auftrag des Kunden mit dessen Vertragspartnern organisatorische Absprachen getroffen hat.

Des Weiteren haftet der Hochzeitscoach nicht für die Folgen von höherer Gewalt. Dies gilt ebenfalls für das Eintreten von Umständen, die die Veranstaltung unmöglich machen, aber vom Hochzeitscoach nicht verursacht wurden, oder in anderer Weise zu vertreten sind.

8 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrecht
Der Hochzeitscoach behält sich das Eigentum an erbrachten Leistungen und gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag vor, sofern diese vertragsgemäß in das Eigentum des Kunden übergehen sollen.

Nutzungsrechte jeder Art an den von dem Hochzeitscoach erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Videos, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei dem Hochzeitscoach.

Der Hochzeitscoach ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos, Videos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Des Weiteren ist dieser berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

9 Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.

10 Sonstiges
Die vertraglichen Vereinbarungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden  –  dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Neuwied.

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